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14.5.2007, 00:35
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Chadim
Rahja und Belkelel zum Gruße!

Hab mir vor kurzem Mal wieder Braveheart angeschaut und mich folgendes gefragt:
Gibt es in gewissen Gegenden Aventuriens das Recht der ersten Nacht bzw. wäre es denkbar, daß es in bestimmten Gegenden eingeführt wird, ohne daß der zuständige Rechtsherr gleich wegen Dämonenbündelei gehängt wird? (Oron und die anderen schwarzen Lande eh mal ausgenommen)
Da es sich bei dem Recht der ersten Nacht meiner Ansicht nach quasi immer um Vergewaltigung handelt, ist es gewiss nicht rahjagefällig und daher wohl im Mittel- oder Horasreich unwahrscheinlich. Aber gerade z.B. in Al'Anfa könnte ich mir vorstellen, daß ein Grande sich reichlich wenig um das Wohlbefinden seiner Untergebenen scherrt und auch im Bornland mag der eine oder andere autokratische Bronnjar von den rondrianischen Tugenden abkommen ohne direkt belangt werden zu können, ist das Bornland doch theoretisch ein Bund verschiedener Adelsreiche…
zuletzt geändert: 14.5.2007, 00:55
14.5.2007, 00:47
Elwin
Laut den alten Lehensspiel-Regeln des Baroniespiels gibt es den „Wirtschaftsposten“ des Ius primae noctis (btw: nicht noctae!), von dem man sich freikaufen kann.
Andererseits gibt es offenbar keine andere Quelle, die ein solches Vorrecht bestätigt.

Insgesamt passt ein solches Gebaren wohl am ehesten in die stark autokratischen Gebiete, d.h. wirklich ins Bornland. In Südaventurien dagegen kann ich mir vorstellen, dass sich die Herren mitunter zu fein dafür sind, mit einer schlecht gepflegten Unfreien das Lager zu teilen. Aber das kommt sicherlich ganz auf die Persönlichkeit des Herrschers an…

Gruß
Chris
14.5.2007, 11:05
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Kronosjian
Ich bilde mir ein irgendwo mal gelesen zu haben, dass es selbiges Recht historisch gar nie gegeben hätte und es nur eine Erfindung der Romatik sei, die das finstere Mittelalter noch etwas düsterer machen wollten.
Müsste ich jetzt aber noch mal recherchieren.
Bei meinen Recherchen zu Retogau bin ich damals auch auf diese Steuer gestoßen, die eben als Ausgleich für das Recht kassiert wird, wobei da auch erwähnt wurde, dass das Recht selbst praktisch nicht in Anspruch genommen wird.
Nichtsdestotrotz könnte man daraus aber einen Abenteueraufhänger machen insbesondere eben wie Chris schon sagte im Bornland und ähnlich unzivilisierten Gegenden.
Das mit dem „rahjagefällig“ würde ich auch nicht so hoch hängen, in weiten Teilen Aventuriens dürfte eher der Traviabund das Problem darstellen als die Rahjakirche :-)
14.5.2007, 11:50
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Dom

Zitat:

Ich bilde mir ein irgendwo mal gelesen zu haben, dass es selbiges Recht historisch gar nie gegeben hätte und es nur eine Erfindung der Romatik sei, die das finstere Mittelalter noch etwas düsterer machen wollten.
Müsste ich jetzt aber noch mal recherchieren.
Jo, sowas gilt wohl. Wobei (wenn ich das richtig im Kopf habe) das Gerücht über dieses Gesetz schon aus dem 13. Jahrhundert stammt.

Aber das heißt ja nicht, dass es in Aventurien nicht anders wäre. Wobei ich mir gerade nicht wirklich ein Land vorstellen kann, wo es Gesetz wäre. Wenn, dann setzt ein lokaler Herrscher sein „Recht“ aufgrund der Unwissenheit/ Leichgläubigkeit/ Unterwürfigkeit der Bevölkerung bzw. schlicht mit Hilfe seiner Macht durch. In einem solchen Fall könnte auch ich mir das als Abenteueraufhänger gut vorstellen.

Dom, spekulierend
14.5.2007, 12:30
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Kronosjian
Ich denke da ist eher die Frage wie man Recht definiert. Codifiziert dürfte das tatsächlich selten sein wohingegen ich mir ein Recht beruhend auf Tradition, überlieferung oder Gewohnheit gut vorstellen könnte.
Wenn man ein dreckiges Aventurien mag, dann ist so ein Recht dem codifizierten Recht mindestens ebenbürtig. Wesentlich relevanter ist dann die Autoriät und Macht mit der es ausgeübt wird. Ich persönlich will Aventurien da wesentlich heterogener und widersprüchlicher. Da mag es dann schon mal zu einem intirganten Prozess mit falschen Zeugen, zig gekauften Rechtsgutachten und gefälschten Urkunden gegen einen (schwachen) Baron kommen, der sich dieses Recht angeblich fälschlich anmaßt, während sein mächtiger Nachbar ganz ungeniert dasselbe tut und unbehelligt bleibt.
14.5.2007, 17:55
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Chadim
Hehe — ich weiß schon warum ich Latein nach der 11. abgelegt hatte…

Laut Wikipedia ist das Recht der ersten Nacht wohl tatsächlich historisch nicht nachweisbar, taucht aber in ein paar Romanen des 13. Jahrhunderts auf und scheint einfach nur eine überspitzte Kritik an einer Mitgiftsteuer darzustellen.
Allerdings heißt das ja nicht, daß man sowas nicht als Abenteueraufhänger benutzen kann. Meine ursprüngliche Idee war ja…

Meisterinformationen zu "Hinter dem Thron": (anzeigen)

…, daß ich den Grafen Mondino von Belhanka dieses Recht einführen lasse, womit er weitergehend den Zorn der Belhankaner auf sich ziehen würde — zumal in der Stadt der Liebe. Und während des Thronfolgekrieges mag er das vielleicht sogar ohne Eingreifen höher gestellter Stellen durchsetzen können. Andererseits hat er natürlich mit dem quasi-verkauf seines Titels erheblich an Macht verloren und ich weiß nicht, ob er ein solches Recht tatsächlich durchsetzen könnte…
21.5.2007, 01:32
Rukus
Ich denke, dass dieses Gesetz in Aventurien wirklich nur in Gegenden, wie das Bornland passt, wo der Adel eine große Macht über Unfreie hat. Zwar kann ein Baron im MR auch weitestgehend über die Menschen in seinem Landstrich verfügen, aber es ist halt doch nicht ganz so weit bis zur „Zivilisation“. Zudem laufen soviele Helden rum, die sowas nicht gutheißen mögen … ;)
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